Bauen in St. Stefan ob Stainz

Die Gemeinde St. Stefan ob Stainz hat rund 3.500 Einwohner und liegt im Norden des weststeirischen Bezirkes Deutschlandsberg.
Mit einer Fläche von 49,23 km2 grenzt St. Stefan ob Stainz nördlich sowie östlich an den Bezirk Voitsberg, westlich an die Gemeinde Lannach und südlich an die Gemeinde Stainz in Deutschlandsberg. Die Bäche Steinbach, Lemsitz, Sanibach und Zirknitz fließen durch das Gemeindegebiet.

St. Stefan selbst ist unterteilt in die Katastralgemeinde Greisdorf, Grubberg, Gundersdorf, Lemsitz, Pirkhof, St. Stefan, Sommereben, Steinreib, Wald und Zirknitz.
Als Schilcher-Anbaugebiet und wichtiger Tourismus-Ort ist St. Stefan Teil der Tourismus-Region „Schilcherland-Stainz-Reinischkogel“.

Verkehrstechnisch ist St. Stefan vor allem durch den Anschluss an die Süd-Autobahn und die Radl-Pass Straße gut an die Umgebung angebunden. Die Entfernung zwischen St. Stefan und der Bezirkshauptstadt Deutschlandsberg beträgt gut 15 Kilometer, zwischen St. Stefan und der Landeshauptstadt Graz knapp 30 Kilometer.

Außerdem gibt es mehrere Bildungseinrichtungen, die auf die Bedürfnisse von Jung und Alt abgestimmt sind. Das Angebot reicht von Kindergärten über eine Volksschule bis hin zu einer Neuen Mittelschule. Außerdem gibt es eine Seniorentagesstätte und betreutes Wohnen. In der Gemeinde gibt es auch eine Vielzahl an Sport- und Hobbyvereinen. Eine gute Infrastruktur ist durch Einkaufsmöglichkeiten, Bank und medizinische Versorgung vor Ort gegeben. Das vielfältige Angebot der Gemeinde wird auf der Website präsentiert.

Auch kulturell hat St. Stefan Einiges zu bieten, wie etwa die Pfarrkirche St. Stefan oder das Stiegler-Haus, das 2018 eröffnet wurde und seitdem für verschiedene Veranstaltungen genutzt wird.

Hausbau in St. Stefan ob Stainz

Bei der Baubehörde St. Stefan erhält man Auskunft, welche Unterlagen im Zusammenhang mit einer Einreichung um Bau- oder Abbruchgenehmigungen erforderlich sind. Geklärt werden rechtliche Grundlagen der Bebaubarkeit, wie etwa Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder Bebauungsdichte. Wichtig sind auch gestalterische Vorgaben wie die Dachform, oder die Höhe des Bauwerks.
Alle Rahmenbedingungen werden bei diesem Termin besprochen.
Neben ästhetischen und technischen Faktoren muss ein neu errichtetes Haus auch den baurechtlichen Vorgaben der zuständigen Gemeinde entsprechen. Auf individuelle Wünsche kann in gewissem Ausmaß eingegangen werden, wenn sie dem öffentlichen Interesse von Gemeinde und Einwohnern dienen. Grundlagen sind das Steiermärkische Baugesetz, das Raumordnungsgesetz sowie sämtliche Bauvorschriften. Auch der Landschaftsschutz ist zu berücksichtigen.