Beim Bau eines Neubaus stellt sich zu Beginn gleich eine wesentliche Frage:
Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer oder einem Bauträger mit sich? Oder ist doch die Einzelvergabe das Richtige für mich?
Generalunternehmer│GU
Der Generalunternehmer – in den meisten Fällen ist das die Baufirma – übernimmt die Ausführung der eigenen handwerklichen Tätigkeiten, andere Leistungen übergibt er an ein Sub-Unternehmen.
Übernimmt der Generalunternehmer auch die Planung des Hauses, spricht man von einem Totalunternehmer. Fallen einzelne Gewerke raus oder werden diese separat vergeben, handelt es sich um einen Teil-Generalunternehmer.
Beauftragen Sie also eine Baufirma als Generalunternehmer, ist dieser Ihr einziger Ansprech- und zugleich auch alleiniger Vertragspartner. Enormer Vorteil bei dieser Variante ist, dass der Generalunternehmer die gesamte Koordination und Abwicklung des Bauvorhabens übernimmt.
Der Generalunternehmer schreibt sämtliche Gewerke aus, vergleicht die Preise und vergibt den Auftrag an den Bestbieter. Wobei Bestbieter in diesem Fall nicht unbedingt günstigster Preis bedeutet – auch die Qualität muss stimmen. Denn ist der Sub-Unternehmer nach der Ausführung seiner Arbeiten insolvent, bliebt die Haftung für den Generalunternehmer gegenüber der Bauherrschaft bestehen.
Der Generalunternehmer betreut das Bauvorhaben über die gesamte Bauzeit hinweg und behält so auch den Überblick über die Bauzeit und die Baukosten.
Für die Organisation plus Abwicklung des Bauprojektes, aber auch für die Haftung für die Sub-Unternehmen berechnet der Generalunternehmer einen Aufschlag prozentuell zur Auftragssumme.
Oft wird der Generalunternehmer bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Bauvorhabens beauftragt. Da der Begriff „schlüsselfertig“ allerdings nicht genau definiert ist, empfiehlt es sich, die Ausbaustufe mit dem Generalunternehmer zu vereinbaren.